Staatliches Landesgymnasium/Alte Landesschule

(Missbauch öffentlicher Schulen zur Verbreitung der NS-Ideologie/politische Opposition)

Die Nationalsozialisten waren besonders darum bemüht, nachfolgende Generationen im Sinne der NS-Ideologie zu beeinflussen. Von Anfang an sollte neben der Hitlerjugend die Schule Heranwachsende zu überzeugten Nationalsozialisten erziehen. Neben der Einübung militärischer Strukturen, dem Befehlsgehorsam, absoluter Führertreue gehörten die Verinnerlichung des Rasse-gedankens und der Antisemitismus dazu.

Mit der Machtübernahme stellte sich für die NS-Regierung die Frage, wie sie sich die Schule für ihre Zwecke zu nutze machen könnte. Dabei konnte sie auf Althergebrachtes zurückgreifen, allerdings wurde in einzelnen Fächern mit einer Fülle von Erlassen, Verordnungen, Richtlinien und dergleichen eine Umstrukturierung vorgenommen.

Alte Landesschule

                                              Alte Landesschule, Klosterstraße 11

Das nationalsozialistische Erziehungssystem distanzierte sich von liberalen Bestrebungen der Weimarer Zeit. Statt Individualismus wurden Gemeinschaftssinn („Du bist nichts, dein Volk ist alles“), statt Eigenständigkeit, Gefolgschaftstreue, Glaube und Hingabe gefordert. Im Zentrum von Schule und Bildung standen ideologische Werte wie Deutschtum, Ehre, Blut, Boden, Rasse und das Recht des Stärkeren, die allerdings nicht erst Ergebnisse nationalsozialistischer Erziehungspraxis darstellen.

Der Rassegedanke, Antisemitismus und das Führerprinzip veränderten den Schulalltag. Die Schüler sollten von Anfang an nichts anderes als Hass und Verachtung gegenüber den Juden empfinden.

Nur zu leicht machten sich die Schulen zu Erfüllungsgehilfen massiver nationalsozialistischer Indoktrination. Korbacher Schulen bildeten dabei keine Ausnahme. Inhalte wie Rassenkunde und Vererbungslehre wurden in ganz Deutschland eingeführt.

Dies geschah in Preußen mit dem Erlass vom 13. September 1933 über die „Vererbungslehre und Rassenkunde in den Schulen“ und wurde nach der Schaffung des zentralstaatlichen Erziehungs-ministeriums mit Erlass vom 15.01.1935 („Vererbungslehre und Rassenkunde im Unterricht“) reichsweit verbindlich.

Lebenskunde Juden Rassengemisch
Auszug aus dem Biologiebuch „Lebenskunde“ (1938) der Alten Landesschule

Die Rassenlehre der Nationalsozialisten war eine monströse Weiterführung der Rassentheorie des 19. Jahrhunderts. Bewusst arbeiteten die Nationalsozialisten mit  Begriffen aus der Biologie, um ihrem Rassenwahn  einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. In der Manier von Zuchtrasseschauen wurden Rasseprädikate verliehen.

Allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz sprach man von der „jüdischen Rasse“. In der Propaganda wurde die „deutsche Rasse“ zum „Herrschen“ bestimmt. Um ein positives Selbstbild und ein negatives Fremdbild zu erzeugen, operierten die Nationalsozialisten mit Gegensätzen: Arier – Jude, gut – böse, Herrenrasse – Untermensch.

Man behauptete, der „deutsche Volkskörper“ werde durch „mindere Rassen“ und „Erbkranke“ bedroht. Gegen die Bedrohung vorzugehen, wurde als ein Akt der Selbstverteidigung verklärt, die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung wurde vorbereitet.

„Artfremde Rassen“ sollten daher keine Förderung erhalten, wie in den Richtlinien der Lehrerausbildung von 1936 zu lesen ist: „Wir würden geradezu unsere Selbstvernichtung fördern, wollten wir fortan gutbegabte Fremdrassige […] mit deutscher Erziehungskraft und deutschen Staatsmitteln aufziehen.“

In Fächern wie Biologie, Geschichte, Geographie oder Mathematik wurde den Schülern und Schülerinnen unverhohlen rassistisches und antisemitisches Denken eingepflanzt. Kein Fach sollte verschont bleiben.

 

      Verordnung: Richtlinien zur Rassenkunde, Berlin, 15. Januar 1935

„Zweck und Ziel der Vererbungslehre und Rassenkunde im Unterricht muß es sein, über die Wissengrundlagen hinaus vor allem die Forderungen daraus für alle Fach- und Lebensgebiete zu ziehen und nationalsozialistische Gesinnung zu wecken.
[…]
Da die Vererbungslehre die Grundlage für alle Fragen der Rassen- und Familienkunde, der Rassenpflege und Bevölkerungspolitik bildet, ist sie besonders zu pflegen. Diese Aufgabe fällt fast ausschließlich der Biologie zu.
[…]
Bei der Erbgesundheits- und Rassenpflege […] sind […] die Bedeutung der Auslese für die Bekämpfung der rassischen Volksentartung und für die Förderung der Volksaufartung zu berücksichtigen […]
[…]
Die Rassenkunde, […] hat vor allem darauf hinzuweisen, daß der Schüler den Unterschied zwischen Rasse und Volk und weiter die Begriffe Nation, Sprach-, Kultur- und Bekenntnisgemeinschaft klar erfaßt. Bei der Besprechung […] der Rassenkunde des deutschen Volkes muß das nordisch-bestimmte Rassengemisch des heutigen deutschen Volkes gegenüber andersrassigen, fremdvölkischen Gruppen, besonders als dem Judentum gegenüber, herausgestellt werden.
[…]
Die Erdkunde hat […]besonders die nordische Rasse als das verbindende, das Judentum als das Trennende zu werten.  
[…]
Die Geschichte hat die Bedeutung der Rassen für das Werden und Vergehen der Völker und für ihre Leistungen aufzuzeigen […]. Aus dem Rassegedanken ist weiterhin die Ablehnung der sogenannten Demokratie oder andere Gleichheitsbestrebungen (Paneuropa, Menschheitskultur usw.) abzuleiten und der Sinn für den Führergedanken zu stärken.
[…]
Auch die übrigen Unterrichtsfächer werden mancherlei Hilfe zu leisten vermögen.“

Der Nationalsozialismus mit seiner Rassenideologie, der Unterordnung des einzelnen unter die Zwecke des totalitären Staates, dem Führerprinzip, der Tendenz zur Gleichschaltung  und dem politisch-militärisch ausgerichteten Erziehungsziel hat vor allem auf Bildungseinrichtungen vehementen Einfluss zu nehmen versucht.

Denn die Schule hatte einen politischen Auftrag zu erfüllen. „Die schulische Erziehung ist vor allem Steigerung der vorhandenen körperlichen, charakterlichen und geistigen Anlagen für den Daseinskampf unseres Volkes“. Sie hatte die Jugend in die nationalsozialistische Weltanschauung einzuführen und zu einer kompromisslosen nationalsozialistischen Lebensführung zu erziehen.

„Die deutsche Schule ist ein Teil der nationalsozialistischen Erziehungsordnung. Sie hat die Aufgabe, im Verein mit den anderen Erziehungsmächten des Volkes, aber mit den ihr eigentümlichen Erziehungsmitteln, den nationalsozialistischen Menschen zu formen.“

Lebenskunde eindrigende Juden
Auszug aus einem Biologiebuch der Alten Landesschule, „Lebenskunde 1938

Als Konsequenz aus diesen Forderungen ergab sich der Schulverweis jüdischer Kinder.  Mit Erlass vom 18.11.1938 wurden alle jüdischen Kinder der öffentlichen Schulen verwiesen. „Arischen“ Kindern konnte es angeblich nicht mehr zugemutet werden, gemeinschaftlich mit jüdischen Schülern unterrichtet zu werden, lautete die lapidare Begründung. Jüdische Schüler und Schülerinnen mussten von einem zum anderen Tag die Korbacher Schulen verlassen.
Lebenskunde Volksfremde

Auszug aus einem Biologiebuch der Alten Landesschule, „Lebenskunde“ 1938

Antisemitismus und Deutschtümelei überlagerten Begriffe wie Humanität und Toleranz. Dem Nationalsozialismus kritisch gegenüberstehende Lehrer und Lehrerinnen wurden diskriminiert und entlassen.

Bernhard Sturm, Sportpädagoge und Kunsterzieher an der Alten Landesschule, gehörte wie so viele „Expressionisten“ und Kritiker des Nationalsozialismus zwangsläufig zu den Verfolgten und Leidtragenden des NS-Regimes.

Seine Vorliebe für moderne Kunst, Literatur und Musik,  die die Nazis nur abfällig als „entartet“ titulierten, vor allem aber sein kritischer Geist, seine Offenheit und seine politische Einstellung machten ihn um so mehr bei den Nationalsozialisten verdächtig.

Bereits vor der Machtübernahme sah er sich erheblichen Angriffen durch die Parteiführung ausgesetzt. In der Presse wurde seine Kunst abwertend als „Neger- und Zigeunerkultur“ abgewertet und polemisch merkte man an: „Hoch die neue Zeit, die uns Sturm mit Gestank beschert, wenn´s auch der Gestank der geistigen Verwesung ist! Auch diese neue Zeit, geboren aus Negerkultur, geht wieder in den stinkenden afrikanischen Urwald zurück“, und etwas weiter heißt es: „Was nutzt alles nationale Streben, wenn dem Rassefeind Gelegenheit gegeben wird, die heiligen Güter des eigenen deutschen Volkstums in Gegenwart Nationaldenkender durch den Kot zu ziehen? Gezeigt hat uns der Abend mit erschreckender Deutlichkeit, wie weit bereits die Ueberfremdung deutschen Geistes- und Kulturlebens geht, Ueberfremdung mit der Kultur einer Niederrasse, die als einzigen Lockbissen für ihre tausendjährige Zerstörungskultur […] immer wieder das Beiwort bringt: modern.“

Mit Diffamierungen und Verunglimpfungen versuchte man unmittelbar nach der Machtübernahme, die Schulleitung unter Druck zu setzen. Der Vorwurf „kommunistischer Zersetzungsversuche“ war immer wieder ein probates Mittel, um sich - ob begründet oder unbegründet – unbequemer Zeitgenossen zu entledigen und diese kaltzustellen.

Über eine Reihe von Gesetzesänderungen versuchte man, sukzessiv jede Opposition auszuschalten und eine totalitäre Diktatur zu errichten, auch durch umfassende Kontrolle wichtiger Institutionen und die Erfassung der Bürger.

Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7.4.1933 ermöglichte die Entlassung der politisch „unzuverlässigen“ und der „nichtarischen“ Beamten und ihre Ersetzung durch NSDAP-Mitglieder. Es  diente als Vehikel, sich „unliebsamer“ (kritischer) Staatsdiener zu entledigen, die nach dem Wortlaut des Gesetzes „nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“.

Um die Gleichschaltung weiter voranzutreiben, wurde jeder Lehrer und jede Lehrerin (Beamte) nach Hindenburgs Tod 1934 verpflichtet, auf den „Führer und Reichskanzler Adolf Hitler“ einen Treueeid abzulegen. Grundwerte wie die Meinungsfreiheit wurden unterminiert und ein „Führerstaat“ zementiert.

Das totalitäre Regime der Nationalsozialisten war in mehrfacher Hinsicht ein repressives System: extrem aggressiv, extrem expressiv und extrem antimodern. Es lehnte nicht nur die ästhetische Moderne ab, sondern verfolgte auch ihre Repräsentanten. Der in rassischer Terminologie für angebliche Verfallserscheinungen verwendete Begriff „entartet“ richtete sich vor allem gegen die verschiedensten Richtungen der Moderne, die man mit Ausstellungen wie „Entartete Kunst“ zu diffamieren suchte.

Auch Bernhard Sturm bewegte sich mit seinem künstlerischen Schaffen im Visier dieser inquisitorischen Sicht.

     Foto 1948

In den frühen Morgenstunden des 5. Mai 1937 wurde die Wohnung der Eheleute Sturm wegen angeblicher kulturbolschewistischer Einstellungen und „entarteter Kunst“  des Malers von der Gestapo auf den Kopf gestellt. Zeugnisse, Bilder, Plastiken, Bücher und Briefe wurden beschlagnahmt.

 

Bernhard Sturm 1948

 

 

 

 

 

 

 

 

Bernhard Sturm wurde neben dem Lehrer Hans Habermann und dem Arbeiter Friedrich Bracht in „Schutzhaft“ genommen.

Sein Werdegang erfuhr mit seiner Zwangspensionierung eine erheb-liche Zäsur. Er war aber nicht der einzige Pädagoge, der unter dem NS-Regime zu leiden hatte.

Durch entsprechende Ministerialerlasse, Verordnungen, Anweisungen, Kontrollen, Diskriminierungen, Berufsverbote, Denunziationen durch Partei und Schüler/innen, so genannte „Pflichtfilme“, Lehrplan- und Schulbuchänderungen versuchte man die Gleichschaltung bzw. „emotionale Formierung“  im Sinne der NS-Ideologie zu erwirken, sowie Schüler/innen durch Zugeständnisse und Vergünstigungen (Unterrichtsausfall, NS-Veranstaltungen, Sonderbestimmungen für HJ-Mitglieder) zu korrumpieren, zu manipulieren und zu instrumentalisieren.

Doch zeigen die Quellen, dass in der Schulbildung neben Veränderung auch Kontinuität vorherrschte. Trotz aller Reformen und neuer Erlasse unterrichteten manche älteren Lehrer noch so, wie man es ihnen in ihrer Ausbildung beigebracht hatte.

Nicht jeder Lehrer machte sich zum willfährigen Gehilfen der Nationalsozialisten, sondern zeigte sich auch jüdischen Schülern und Schülerinnen gegenüber freundlich und zuvorkommend. Wie stark das NS-Gedankengut den Unterricht bestimmte, hing stark vom Verhalten jedes einzelnen Lehrers ab.

 

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